Betreuung von Kindern und Kranken gefährdet !

Veröffentlicht am 07.01.2021 in Landespolitik






 

Ausnahmeregelung zu privaten Zusammenkünften nötig!

Andreas Stoch: „Betreuung von Kindern und Kranken darf nicht

durch strikte Ein-Personen-Regelung verhindert werden“

Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung dazu auf, in der CoronaVerordnung des Landes eine Ausnahmeregelung zu privaten Zusammenkünften zu treffen. Demnach soll die wechselseitige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften erlaubt

werden, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

„Bei einer strikten Auslegung der Regelung dürften Omas und Opas im Land ab nächster

Woche ihre Enkelkinder zu Hause nur noch einzeln betreuen. Ein geschiedener Familienvater dürfte die zwei bei der leiblichen Mutter lebenden Kinder in der Öffentlichkeit treffen, bei sich zu Hause betreuen dürfte er sie jedoch nicht, zumindest nicht gemeinsam.

Das geht total an der Lebensrealität vieler Familien im Land vorbei. Deshalb braucht es

hier dringend eine Anpassung!“

Eine solche feste, familiär oder nachbarschaftlich organisierte Betreuungsgemeinschaft

soll auch für die Betreuung von behinderten oder kranken Menschen gelten. „Die dringend notwendige Betreuung und Unterstützung von kleinen Kindern, behinderten oder

demenzkranken Menschen wird im Land glücklicherweise in großem Umfang im familiä-

ren oder privaten Kreis aufgefangen. Dies darf nicht durch eine strikte Ein-PersonenRegelung bei den Ansammlungen und privaten Zusammentreffen verhindert werden“, so

Stoch. Die SPD-Landtagsfraktion wird dazu in der morgigen Landtagsdebatte einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringen.

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Wolfgang Schreiber